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   BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20   

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https://dejure.org/2021,39065
BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20 (https://dejure.org/2021,39065)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2021 - XIII ZB 58/20 (https://dejure.org/2021,39065)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2021 - XIII ZB 58/20 (https://dejure.org/2021,39065)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren durch die Verfahrensgestaltung bei Anordnung der Haft

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren durch die Verfahrensgestaltung bei Anordnung der Haft

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Rechts des Betroffenen auf ein faires Verfahren durch die Verfahrensgestaltung bei Anordnung der Haft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7, und vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 92/20, z. Veröff. best.).

    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7, und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7, und vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 92/20, z. Veröff. best.).
  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    Vereitelt das Gericht durch seine Verfahrensgestaltung eine Teilnahme des Bevollmächtigten an der Anhörung, führt dies ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit der Haft; es kommt in diesem Fall nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7, und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 123/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen in die

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    c) Eine Heilung des Verfahrensfehlers durch eine Nachholung der Anhörung des Betroffenen ist zwar grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 123/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 69/18

    Setzen eines Rechtsanwalts eines Betroffenen in Kenntnis von dem Anhörungstermin

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5, und vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5, und vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 92/20

    Rechtswidrige Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 58/20
    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, InfAuslR 2014, 442 Rn. 8, vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7, und vom 22. Juni 2021 - XIII ZB 92/20, z. Veröff. best.).
  • BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20
    Erfährt oder weiß das Gericht, dass der Betroffene einen Rechtsanwalt hat, muss es dafür Sorge tragen, dass dieser von dem Termin in Kenntnis gesetzt und ihm die Teilnahme an der Anhörung ermöglicht wird; gegebenenfalls ist unter einstweiliger Anordnung einer nur kurzen Haft nach § 427 FamFG ein neuer Termin zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5; vom 7. April 2020 - XIII ZB 84/19, juris Rn. 9 f.; vom 31. August 2021 - XIII ZB 58/20, juris Rn. 7).
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